Strittig ist oft, ob bei einem durch einen Verkehrsunfall beschädigten Motorradhelm nur der Zeitwert zu ersetzen ist. Hierzu ist zunächst festzuhalten, dass ein Motorradhelm ein reiner Sicherheitsgegenstand ist und durch den Austausch eines Helmes keine messbare Vermögensmehrung bei dem Geschädigten eintritt.