Anlegerschutz
- RA Christian Franke
Die Gesetzgebung strebt durch einige neue Regelungen erneut an, den Anlegerschutz zu verbessern.
Im Zuge des neuen Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes kommt es unter anderem zu einer Novellierung des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) und des Investmentgesetzes (InvG). Seit dem 1. Juli 2011 müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen dem Verbraucher bei einer Wertpapierberatung ein kurzes, leicht verständliches und werbefreies Produktinformationsblatt ähnlich einem „Beipackzettel“ bei Medikamenten zur Verfügung stellen.