Strittig ist oft, ob bei einer durch einen Verkehrsunfall beschädigten Motorradbekleidung oder Motorradhandschuhen nur der Zeitwert zu ersetzen ist. Nach Entscheidungen des Amtsgerichts Bad Schwartau, zfs 2000, 488, des Amtsgerichts Montabaur, zfs 1998, 192, des Amtsgerichts Lahnstein, zfs 1998, 294, sowie des Landgerichts Oldenburg, DAR 2002, 171 ist wie bei einem Motorradhelm kein Abzug neu für alt vorzunehmen.