Das LAG Köln gab einer Firma Recht, die für die Sicherheitskontrolle am Flughafen zuständig ist und von ihren Mitarbeitern verlangt hatte, dass diese zur Schonung der Dienstkleidung einfarbige Unterhosen in Weiß oder Hautfarbe tragen. Blümchenmuster auf dem Schlüpfer wurden explizit verboten und Frauen verpflichtet, einen BH zu tragen.
Ein Arbeitgeber lieh einem Mitarbeiter Geld, damit dieser sich die Zähne richten lässt. Als ihm bekannt wurde, dass dieser das Geld anderweitig verwendete, kündigte der Arbeitgeber fristlos.
Das Bundesarbeitsgericht hat am 12.04.2011 (Az.: 1 AZR 764/09) entschieden, dass bei der Bemessung der Abfindungshöhe in Sozialplänen nach § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG Altersstufen gebildet werden dürfen, weil ältere Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt typischerweise schlechtere Chancen haben als jüngere.
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 23.03.2011 (Az.: 5 AZR 7/10) erneut zugunsten der Leiharbeiter entschieden.
Am 14.Dezember 2010 hat das Bundesarbeitsgericht durch Beschluss der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit abgesprochen (Az.: 1 ABR 19/10).
Zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben weitreichende Auswirkungen und wesentliche Änderungen im deutschen Arbeitsrecht gebracht.
Ein Arbeitsvertrag gibt im Normalfall Auskunft über alle Rechte und Pflichten, die mit einem geschlossenen Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen. Dazu gehören unter anderem Informationen zu Arbeitszeit, Vergütung und Urlaub. Weiterhin sind die einzuhaltenden Fristen im Falle einer Kündigung in der Regel ebenfalls Bestandteil eines Arbeitsvertrages. Doch welche Kündigungsfrist ist einzuhalten, wenn nichts dazu im Vertrag steht? Ist es überhaupt möglich, einen Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist zu kündigen? Diesen Fragen gehen wir im folgenden Ratgeber auf den Grund.
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